Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 6 V 1/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwer des Steuerpflichtigen bei Nichtberücksichtigung eines Gewerbegewinns, der bei Berücksichtigung zu einer höheren Steuer führt ; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides wegen fehlender Schlussbesprechung bei einer Außenprüfung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1997, 779
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.12.1986 - I B 121/86
Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der …
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- FG Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 6 V 69/97
Antrag auf Änderung oder Aufhebung eines Senatsbeschlusses zur Aussetzung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung
Dies steht im Ergebnis in Einklang mit der Auffassung, daß die fehlende Durchführung einer Schlußbesprechung nach § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO 1977 unbeachtlich ist (so FG Berlin, Urteil vom 22. April 1996 VIII 392/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1997, 90; FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, EFG 1997, 779; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, § 201 AO 1977 Tz. 1; zweifelnd FG München, Beschluß vom 2. Mai 1995 1 V 4197/92, EFG 1995, 867). - BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Unterlassen der Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung: Heilung des …
Hinsichtlich der vom Kläger angebotenen Termine für eine Schlussbesprechung im Jahr 2005 (S. 6 des Urteils) ist der Beweisantrag nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht entscheidungserheblich, weil der mögliche Verfahrensmangel einer nicht durchgeführten Schlussbesprechung, auf die der geprüfte Steuerpflichtige nicht verzichtet hat und die auch nicht nach § 201 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) entbehrlich ist, gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt worden ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811, m.w.N.; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 779; Urteil des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775).
- FG Hamburg, 23.06.2015 - 2 V 74/15
Aussetzung der Vollziehung: Repräsentanzen als Betriebsstätte, kein …
Letztlich kann dies aber dahinstehen, da ein etwaiger Mangel gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO dadurch geheilt wurde, dass der Antragsteller Gelegenheit erhielt, sich zu Zwischenberichten, zum Abschlussbericht sowie im Einspruchsverfahren (§ 202 Abs. 2 AO, 91 AO) sowie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu äußern, was er umfassend getan hat (vgl. zur Heilung der unterlassenen Schlussbesprechung BFH-Beschluss vom 13. August 2008 VIII B 183/07, juris; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, EFG 1997, 779). - FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 9 K 9021/08
Verjährung eines Haftungsanspruch des Fiskus gegenüber dem Gesellschafter einer …
Zwar führt u. a. eine "schriftliche Geltendmachung" des Steueranspruchs durch den Fiskus, worunter grundsätzlich auch eine schriftliche "Ankündigung der Vollstreckung" fällt, zu einer Unterbrechung der Zahlungsverjährung (vgl. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO; FG Bremen, Urteil vom 4. Februar 1997 2 96 049 K 2, EFG 1997, 779). - FG Bremen, 14.07.1998 - 298007K 2
Anspruch auf Erlass von Säumniszuschlägen; Überprüfung einer …
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